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Auskunft aus dem Ausländerzentralregister

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Waren Sie in der Vergangenheit in Deutschland und möchten wissen, was über Sie im Ausländerzentralregister gespeichert wurde, so können Sie diese Informationen als Selbstauskunft abfragen. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt. Vom Ausland aus können Sie die Selbstauskunft auf dem Postweg beantragen. In diesem Fall muss vor Absendung des Antrags Ihre Unterschrift beglaubigt werden. Dies kann an der Botschaft nach Terminvereinbarung erfolgen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

- Antragsformular, ausgefüllt, nicht unterzeichnet

- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)

- Gebühr: ca. 55 €, zu zahlen in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Master)

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

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